Neue Drehleiter erreicht die Töpferstadt…

Delegation zur Abholung der DLK am Magirus Standort Ulm...

Die Drehleiter oder von den Kleinsten unter uns auch liebevoll als „Leiterwagen“ bezeichnet, gehört neben dem klassischen Löschfahrzeugen vermutlich zu der bekanntesten Fahrzeugart von Feuerwehreinsatzfahrzeugen in Deutschland. Anders als der ein oder andere Feuerwehrlaie vielleicht gedacht, dient der Einsatz der Drehleiter nicht in erster Linie der Brandbekämpfung, sondern der Rettung von Menschen aus brennenden Gebäuden oder Anlagen. Am vergangenen Sonntag machte sich eine Abordnung der Feuerwehr Ochtrup auf dem Weg nach Ulm in Baden- Württemberg, um die neu beschaffte DLA(K) 23/12 am dortigen Produktionsstandort der Firma Magirus GmbH in Empfang zu nehmen und über zwei Tage auf das neue Einsatzfahrzeug geschult zu werden.

 

Die Drehleiter gilt als das am häufigsten bei deutschen Feuerwehren eingesetzte Hubrettungsfahrzeug. Herzstück ist der aus mehreren ineinanderliegenden Leitersegmenten bestehende sogenannte Leiterpark, welcher motorisch ausgefahren wird und an einem 360°-drehbaren Drehkranz montiert ist. Die Bedienung des Leiterparks selbst ist hierbei über den parallel zum Drehkranz befindlichen Steuerstand oder über eine Bedieneinheit im Leiterparkkorb selbst möglich. Zur Erreichung der Nennrettungshöhe bei maximaler Nennausladung und zur Stabilisierung und zum Schutz gegen ein Umkippen verfügt eine Drehleiter über seitlich ausfahrende Abstützsysteme.

 

Die Standard-Drehleiter in Deutschland ist die sogenannte DLA(K) 23/12. Ihre Abkürzung verrät, dass es sich hierbei um eine vollautomatische Drehleiter mitsamt vormontierten Personenkorb handelt, welcher bei einer maximalen Ausladung von 12 Metern eine maximale Rettungshöhe von weiteren 23 Metern erreichen kann. Der Grund für den Einsatz derartiger Leitern mit den oben benannten Höhen-Ansprüchen liegt in den jeweiligen Bauordnungen der Länder – in diesem Fall der Bauordnung NRW (BauO NRW). Diese sieht vor, dass nahezu jede Nutzungseinheit über zwei Rettungswege verfügen muss. Der erste Rettungsweg muss immer baulich gegeben sein (bspw. Treppenraum), wobei der zweite Rettungsweg bei Objekten unterhalb der Hochhausgrenze über Rettungsgeräte der Feuerwehr, wie beispielsweise tragbare Leitern oder ein Hubrettungsfahrzeug über ein Fenster oder Balkon realisiert werden kann. Gebäude mit einer Geländeoberfläche von mehr als 8 Metern dürfen demnach nur gebaut werden, wenn die örtliche Feuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug vorhält – im anderen Fall müsste der Eigentümer bzw. der Bauherr auch den zweiten Rettungsweg baulich errichten lassen. Für Gebäude oberhalb der Hochhausgrenze von 22 Metern, welche demnach nicht mehr in Gänze über eine Hubrettungsfahrzeug erreicht werden können, gilt ebenfalls die Vorgabe zur Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges oder zur Installierung eines sogenannten Sicherheitstreppenhaus.

Die neue DLA(K) 23/12 der Feuerwehr Ochtrup ersetzt zukünftig den am Standort Ochtrup stationierten Teleskopmast. Der im Jahre 2005 in Dienst gestellte sogenannte „TM 32“ war das erste Hubrettungsfahrzeug im Fuhrpark der Feuerwehr Ochtrup, dessen Beschaffung auf einer Änderung der oben benannten Anforderungen von Rettungswegen in Bezug auf die BauO NRW beruhte. Aufgrund der Tatsache, dass die maximalen Gewichtsgrenzen bei Drehleitern zum damaligen Zeitpunkt der Anschaffung technisch bedingt bei max. 300 Kilogramm lag, war dies u.a. ein Grund für die Stadt Ochtrup einen Teleskopmast anzuschaffen. Nicht selten wurde der Ochtruper TM 32 damals zur Rettung von übergewichtigen Personen bis weit über die Kreisgrenzen hinaus alarmiert.

 

Heutzutage sind auch Drehleitern neuerer Generationen in der Lage Personenkörbe mit größeren Gewichtskapazitäten vorzuhalten. Neben einer schnelleren Rüst- und Aufbauzeit und den mittlerweile verhältnismäßig geringeren Anschaffungskosten im Vergleich zu einem bauähnlichen Teleskopmast, fiel die Entscheidung in Ochtrup im Rahmen der Ersatzbeschaffung auf die Auswahl einer Drehleiter. Die Ersatzbeschaffung des Teleskopmastes wurde auf Basis einer in naher Zukunft anstehenden General-Überprüfung durch den Hersteller nun vorgezogen, bei dem u.a. ein Austausch sämtlicher Hydraulikleitungen angestanden hätte. Dieses Vorhaben wäre mit Kosten verbunden gewesen, die besonders im Hinblick auf die  ohne hin fällig gewordene Ersatzbeschaffung in den kommenden Jahren, nicht zu erklären gewesen wäre. Somit bleibt die Hoffnung von Feuerwehr und Verwaltung bestehen, den Teleskopmast noch möglichst gewinnbringend verkaufen zu können.

Die Abordnung der Feuerwehr bestehend aus Mitgliedern der Leitung der Feuerwehr, das Ordnungsamtes der Stadt Ochtrup, sowie aus Teilen der Planungsgruppe startete am vergangenen Montag auf dem Werksgelände der Firma Magirus mit der Abnahme und Übernahme des Fahrzeuges in verwaltungstechnischer Hinsicht. Im Anschluss hieran erfolgte der erste Teil der Multiplikatoreneinweisung durch die Herstellerfirma, welche es der Feuerwehr Ochtrup in naher Zukunft u.a. ermöglicht eigenständig weitere Kameradinnen und Kameraden auf der Drehleiter auszubilden. Neben einer ausführlichen Unterrichtung in die Fahrzeug- und Leiterpark-Technologie, wurden vielfältige Einsatzmöglichkeiten, wie beispielsweise der Unterflurbetrieb, die Wasserabgabe über den Monitor oder die verschiedensten Arten zur Rettungen von Personen praktisch demonstriert.

 

Am gestrigen Mittwochmorgen machte sich die Gruppe zusammen mit der neuen DLA(K) 23/12 zurück auf dem Weg in Richtung Münsterland. Gegen Abend erreichte das neue Hubrettungsfahrzeug das neue Feuerwehrgerätehaus an der Prof.-Gärtner-Straße und wurde durch eine Vielzahl an neugierigen Blauröcken in Empfang genommen. In den kommenden Monaten erfolgt der erste Schwung an Kameradinnen und Kameraden, die auf der neuen Drehleiter ausgebildet werden. Erst wenn genügend Drehleitermaschinisten zur Verfügung stehen geht Florian-Ochtrup1-DLK23 in den Einsatzdienst…

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