Mal ne Runde abhängen – Neues aus der Truppmannausbildung

Von der Theorie in die Praxis - Zwischenbericht der Truppmannausbildung 2019/2020...

Bereits seit knapp einem Jahr läuft die Truppmannausbildung 19/20 an den Standorten Ochtrup, Langenhorst und Welbergen. Eigentlich wären die 16 Frauen und Männer, welche im September letzten Jahres in ihre Grundausbildung zur Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann gestartet sind, schon ein großes Stück weiter, doch auch hier (wen überrascht es?? 😉 ) verhängte das COVID-19-Virus eine ungewollte Zwangspause. Doch seitdem es den Feuerwehren im Zuge der Lockerungsmaßnahmen wieder möglich geworden ist ihren Übungsdienst aufzunehmen, läuft auch die Truppmannausbildung weiter – natürlich auch hier unter Beachtung des Hygienekonzeptes.

Aktuell befindet sich die Anwärtergruppe, welche sich sowohl aus Mitgliedern der Jugendfeuerwehr als auch aus sogenannten „Quereinsteigern“ zusammensetzt, im Ausbildungsblock 2 – eins von insgesamt zwei Blöcken, welche das Grundgerüst der Truppmannausbildung bilden. Nachdem der Ausbildungsplan des vergangenen Blocks durch besonders viele theorielastige Unterrichtseinheiten gekennzeichnet war, ist die Freude über den aktuellen sehr praxisnah-orientierten Block in der Truppe groß. Dennoch – um Themen wie „Rechtsgrundlagen“, „Gefahren der Einsatzstelle“, „Gerätekunde“, „Grundlagen der FwDV 3“ und vieles mehr kommt kein Anwärter bzw. Anwärterin herum.

Im jetzigen Modul sieht die Welt für die Nachwuchskräfte jedoch schon ganz anders aus. Zwar hat sich der ein oder andere Theorie-Termin in den Ausbildungsplan eingeschlichen, aber größtenteils steht diesmal die Praxis vermehrt im Vordergrund. Hierbei soll das zuvor in der Theorie erlernte Wissen nun praktisch umgesetzt werden. Daher wurde der Fokus des 2. Moduls auf die Grundtätigkeiten der FwDV 1 und 3 gelegt, welche im Rahmen verschiedenster Einsatzübungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern näher gebracht werden soll.

Hinter der Abkürzung „FwDV“ versteckt sich in diesem Zusammenhang der Begriff „Feuerwehr-Dienstvorschrift“. Insgesamt 10 bundeseinheitliche FwDVs gibt es, welche in verschiedenen Themenbereichen unterteilt die Tätigkeiten der Feuerwehren in Deutschland regeln. Ziel dieser Vorschriften ist es, einen einheitlichen Standard sowohl im Ausbildungs- als auch Einsatzdienst zu etablieren, um einen geordneten Einsatz aller taktischer Einheiten der Feuerwehr zu ermöglichen. Die bereits erwähnte FwDV 1 regelt die „Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und vermittelt die Grundlagen der feuerwehrtechnischen Arbeit. Hier lassen sich unter anderem die Themen „Persönliche Schutzausrüstung“, „Einsatzausrüstung“, die „Handhabung und Bedienung technischer Gerätschaften, sowie wasserführender Armaturen“, „Wasserentnahmestellen“, „Retten/Selbstretten“, sowie „Absicherung/Verkehrssicherung“ und vieles mehr wiederfinden. Die FwDV 3 hingegen legt die Aufgaben der Einheiten „Selbstständiger Trupp“, „Staffel“, „Gruppe“ und „Zug“ im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz fest. Somit weiß jeder Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau, welche Aufgaben sie an der Einsatzstelle – egal ob als Gruppenführer, Maschinist, Melder, Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp – durchzuführen hat, ohne das im Vorfeld großartig untereinander kommuniziert werden muss. Dies ermöglicht einerseits einen großen Zeitvorteil und andererseits einen geordneten Einsatzablauf bei allen erdenklichen Lagen.

Damit diese Grundtätigkeiten in „Fleisch und Blut“ übergehen, sind die ehrenamtlichen Ausbilder, welche allesamt aus den Reihen der Feuerwehr Ochtrup stammen, bemüht den Anwärterinnen und Anwärtern die verschiedenste Einsatzszenarien in ihren Einsatzübungen zu bieten. Neben der Stationsausbildung an den Gerätehäusern, werden daher auch viele Ausbildungsabschnitte in das Gelände verlegt u.a. zu Abbruchhäusern, auf Firmengeländen oder zu größeren Gebäudekomplexen (Bsp. Schulen). 

Die Truppmannausbildung selbst weist eine Vielzahl an Themenfeldern auf und ist daher recht zeitintensiv. Neben den regulären Übungsdiensten der aktiven Einsatzabteilung findet sowohl in der Woche als auch am Wochenende gestreckt auf ca. 1 1/2 Jahre die Truppmannausbildung statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Anwärterinnen und Anwärter zu „Feuerwehrfrauen“ und „Feuerwehrmännern“ befördert. Hiernach geht es für die frisch gebackenen Einsatzkräfte auf den Kreislehrgängen (Funker, Atemschutzgeräteträger, ABC-BC, ABC-A, TH, Maschinist und Absturzsicherung) an den Kreisausbildungsstandorten Steinfurt und Ibbenbüren weiter, um ihre Kenntnisse und Befugnisse zu erweitern. Aber erstmal dürfen sich die jungen Frauen und Männer auf noch einige Ausbildungseinheiten in der Töpferstadt freuen… 

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