Brandgefährliches Hilfsmittel

Abflämmen von Unkraut und Co. kann gravierende Folgen haben...

Wer kennt es nicht? Der Sommer ist im vollen Gange und in den Gärten und auf den Terrassen, sowie auf den Pflasterungen wuchert nur so das Unkraut. Dieses zu entfernen ist lästig und vor allem ziemlich mühsam. Wer den Wildwuchs im Garten zwischen den Pflastersteinen stoppen und auf die beschwerliche Arbeit mit Ausstecher, Fugenkratzer oder Drahtbesen verzichten möchte, greift oft zu dem berühmt berüchtigten Abflammgerät.

 

Doch immer wieder rufen derartige Gartenarbeiten den Einsatz der Feuerwehr auf den Plan – man kann diesbezüglich mittlerweile von einer echten Einsatzsaison für die Brandbekämpfer bei derartigen Brandeinsätzen sprechen. Der Einsatz von Abflammgeräten bringt viele Gefahren mit sich, welche teils schwere Folgen für Leib und Leben, sowie Hab und Gut mit sich bringen. Oft sind es Hecken oder andere Gewächse, die aufgrund ihrer Trockenheit und ihren zum Teil enthaltenden ätherische Öle, welche wie Brandbeschleuniger wirken, unbemerkt in Brand geraten und dessen Feuer sich rasend schnell ausbreitet. Von Glück kann man da noch reden, wenn die Brandausbreitung entgegen der Position von Wohngebäuden oder anderen baulichen Einrichtung verläuft und es letztlich „nur“ zum Schaden am Buschwerk selbst kommt. Doch immer wieder greifen derartige Brände auf Garagen, Carports und gar ganze Wohngebäude und Dachstühle über, sodass binnen kürzester Zeit das Eigenheim unbewohnbar ist. 

 

Neben den hierdurch entstehenden traumatischen Einwirkungen für die Betroffenen und unter Umständen den Verlust des geliebten Hab und Gutes – von Fotoalben bis hin über Lieblingsgegenstände und wichtige Dokumente – verursachen derartige Brandereignisse mitunter große finanzielle Schäden. Zwar übernehmen die meisten Versicherungen derartige Schäden bei vorherigen Abschluss der entsprechenden Gebäudeversicherungen. Dennoch liest man immer wieder von Fällen, wo Versicherungsleistungen gekürzt wurden, da die Versicherungen eine „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen konnten und die Geschädigten auf Teile der Kosten sitzen geblieben sind.

Foto: Wilkes - Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft

Wer dennoch auf den Einsatz von Abflammgeräten nicht verzichten möchte, der sollte zumindest folgende Hinweise befolgen:

  • Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.
  • Setzen Sie den Unkrautverbrenner nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.
  • Verzichten Sie bei langanhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß.
  • Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.
  • Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.
  • Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.
  • Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.
  • Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.
  • Bewahren Sie die Gasflaschen unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
  • Halten Sie ausreichenden Abstand zu Hecken, Zäunen, Grasland und insbesondere zur Wärmedämmung ihres Hauses ein.
  • Eine Erwärmung von Gaskartuschen über 50° C kann gefährlich hohe Drücke erzeugen, die zum Undichtwerden oder Platzen der Kartusche führen können.

 

Im Notfall IMMMER die 112 rufen...

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch zu einem Brand kommen, zögern sie nicht und rufen sie noch vor bzw. parallel zu möglichen Eigenlöschversuchen die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Denn je früher die Feuerwehr alarmiert ist, desto schneller können folgenschwere Brände verhindert werden. Der Einsatz der Feuerwehr ist kostenlos – Befürchtungen über eine mögliche Rechnung über den Einsatz der Feuerwehr im Falle eines Falles sind demnach absolut unbegründet.