Nützliche Plagegeister – Feuerwehreinsätze nur in Ausnahmefällen

Stadt Ochtrup gibt Hinweise rund um das Thema Wespenbekämpfung...

Eigentlich sind es nützliche Tiere, die gern ungestört ihrem Treiben in der Natur nachgehen. Doch das Verhältnis zwischen Menschen und Wespen ist angespannt. Ein Wespennest wird oft als bedrohlich wahrgenommen –und sofort nach Abhilfe gerufen. Was man allerdings wissen sollte: Von den vielen Wespenarten in unserer heimischen Natur gibt es nur zwei Arten, die für uns Menschen zeitweise im Jahr lästig werden können, weil sie mit uns die Vorliebe für süße Speisen und Getränke teilen: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Nur sie gesellen sich mitunter als ungebetene Gäste an den Kaffeetisch und können Menschen unangenehme Stiche zufügen, wenn sie sich bedroht fühlen. Manchmal helfen dagegen schon Vorsichtsmaßnahmen wie Schutzgitter an Türen und Fenstern. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Nester einjährig sind und nach der Wespensaison von selbst wieder verschwinden. Nur Nester der Deutschen Wespe oder der Gemeinen Wespe dürfen ohne Genehmigung entfernt werden. Bevor Wespennester in Hausnähe vernichtet werden, sollte man sich daher zunächst vergewissern, ob es sich wirklich um eine der genannten Arten handelt, um unnötige, umweltschädliche Vernichtungsaktionen zu vermeiden. Bienen und Hummeln stehen wie viele Wespenarten –zum Beispiel auch Hornissen -unter Naturschutz. Einen direkten Ansprechpartner in Sachen Artenschutz gibt es in der Stadt Ochtrup derzeit nicht. Sie verweist daher bei Fragen zu dem Thema auf die Abteilung für Artenschutz des Kreises Steinfurt:

weitere Informationen

Wespennester sollten unbedingt von einem Fachmann entfernt werden. Der Einsatz der Feuerwehr ist nur im Ausnahmenfall möglich, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht (Allergiepass) oder wenn es sich um öffentliche, sensible Bereiche wie Kindergärten oder Schulen handelt. Im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind in jedem Falle –auch beim Einsatz der Feuerwehr -vom Auftraggeber selbst zu zahlen.

Quelle:

Stadt Ochtrup • Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit