Stadt Ochtrup informiert zum Thema „Schlagabraum-Verbrennung“

Das Ordnungsamt der Stadt Ochtrup informiert...

Ob der Brauch der Osterfeuer im feierlichen Rahmen auch in diesem Jahr der Corona-Pandemie zum Opfer fallen muss, ist noch ungewiss.

„Nach der derzeit aktuellen Verordnung dürfte nur eine Familie mit maximal einer weiteren Person daran teilnehmen“, erläutert Michael Alfert, Leiter des Fachbereichs für Ordnung, Schulen und Soziales.

Schon ab nächster Woche gilt zwar eine neue Landesverordnung, in der die Kontaktbeschränkungen voraussichtlich etwas gelockert werden.

„Man darf aber wohl nicht zu optimistisch sein, was größere Versammlungen im öffentlichen Raum betrifft“, so Alfert weiter. Festzuhalten bleibt: In welchem Rahmen Osterfeuer in diesem Jahr abgebrannt werden können, ist der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und den hierzu erlassenen Vorschriften vorbehalten.

Auf jeden Fall gibt es zurzeit die Möglichkeit, Schlagabraum unter Beachtung der Coronaschutzauflagen abzubrennen.

Zum Schutz der Tiere sollte das Brennmaterial unmittelbar vor dem Abbrennen, frühestens aber am Vorabend, umgeschichtet werden. Sicherheitsbestimmungen wie Abstand zu Wohnbebauung müssen, wie auch sonst, eingehalten werden.

Wer seinen Schlagabraum abbrennen möchte, muss das bis spätestens einen Tag vorher per Mail beim Ordnungsamt der Stadt Ochtrup (ordnungsamt@ochtrup.de) anmelden und dafür ein entsprechendes Formular mit den Kontaktdaten ausfüllen. Das Antragsformular zum Download findet sich auf der Homepage der Stadt Ochtrup. Die Anmeldung wird an die Feuerwehr und die Polizei weitergeleitet.

Die Stadt Ochtrup bittet alle Beteiligten, sich an die Auflagen zu halten und führt entsprechende Kontrollen durch. Verstöße werden geahndet.

Quelle:

Stadt Ochtrup - Ordnungsamt